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Vermögensschadenhaftpflicht
Aus einem Berufsversehen können echte Vermögensschäden entstehen. Insbesondere Dienstleister, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden, sollten die Vermögensschadenhaftpflicht absichern.
Wer sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Alle Unternehmen, die beratende oder planende Tätigkeiten anbieten, sollten sich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern. Dazu gehören Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Makler, Dolmetscher usw. Schon die kleinste Unachtsamkeit oder eine falsche Aussage können fatale Folgen haben.
Einige Berufsgruppen können gesetzlich verpflichtet sein, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschießen, beispielsweise Vermögensberater oder Steuerberater. Dies kann – ebenso wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung – je nach Bundesland anders sein. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten!
Für Personen in Führungspositionen lohnt sich oft eine D&O-Versicherung.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt rein finanzielle Verluste bzw. entgangene Einnahmen des Geschädigten. Dabei sind sowohl Sie als Unternehmer also auch ihre Angestellten versichert. In der Regel sind auch Leistungen im Ausland eingeschlossen.
Auch wenn unberechtigte Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden, steht Ihnen Ihr Versicherungsanbieter zur Seite.
Aufgepasst
Sogenannte „unechte Vermögensschäden“ – beispielsweise Arztkosten bei Personenschäden – sind nicht über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Es bietet sich an, beide Versicherungen als Kombipaket abzuschießen.