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Basisrente (Rürup-Rente)
Gerade Selbstständige, die lange nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind unsicher, wie sie ihren Lebensstandard mit Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aufrechterhalten können. Die Basisrente – umgangssprachlich Rürup-Rente genannt – bietet hier eine beachtliche Möglichkeit zur Altersvorsorge.
Was ist das Besondere an der Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die als Alternative zur gesetzlichen Rente bzw. deren Äquivalent der berufsständischen Versorgungswerke Basisvorsorge dienen soll. Dabei ist die Rente kapitalgedeckt und damit unabhängig von der Entwicklung des allgemeinen Rentenniveaus.
Der größte Vorteil ist, dass sich die eingezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen lassen.
Für kann sich die Rürup-Rente lohnen?
Inwieweit sich der Abschluss lohnt, hängt u.a. vom Verdienst, Alter, Sparbetrag und sonstigen Vorsorgemaßnahmen ab. Allgemein kann man sagen, je mehr man einzahlt, desto höher sind die Steuervorteile und desto eher lohnt es sich.
Interessant ist diese Rentenform vor allem für
- Personen, die keiner Pflichtversicherung angehören können oder wollen und einen Ersatz für die gesetzliche Rente suchen
- Angestellte mit hohem Einkommen, die die gesetzliche Rente aufstocken möchten
Aber: der Gesamtbetrag aller Einzahlungen zur Altersvorsorge sollte den aktuellen Höchstbetrag nicht übersteigen. Sonst verfällt der Steuervorteil.
Welche Formen der Rürup-Rente sind üblich?
Je nach persönlicher Situation kommen in der Regel folgende Sparformen in Frage
- Konventionelle Rürup-Rentenversicherung: garantierte Mindestrente, aber wenig Rendite
- fondsgebundenen Rentenversicherung: geeignet für Aufstocker, gute Renditechancen möglich, aber Rentenhöhe unsicher
- als Fondssparplan
Ein solcher Versicherungsvertrag kann nicht gekündigt, allerdings beitragsfrei weitergeführt werden.
Was leistet die Rürup-Rente?
Bei Rentenantritt wird dem Versicherten eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Es können optional auch Klauseln für die Weiterzahlung an Hinterbliebene bei vorzeitigem Tod vereinbart werden.
Eine Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht möglich.
Tipp
Als Zusatzversicherung bieten Sie Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Hinterbliebenenabsicherung an.