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Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Dabei kann es sich für Sie als Arbeitgeber durchaus lohnen, sich dabei finanziell zu beteiligen.
Welche Möglichkeiten stehen Unternehmen zur Verfügung?
Falls im Tarifvertrag nicht anders vereinbart, haben Ihre Mitarbeiter ein Recht auf betriebliche Altersversorgung. Sie als Unternehmen können entscheiden, ob Sie die Versicherungsbeiträge anteilig oder ganz übernehmen oder die Angestellten diese allein tragen. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sogenannte „Durchführungswege“:
Sie können als Direktzusage die Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen und selbst finanzieren. Oder aber sie schließen als Direktversicherung eine Lebensversicherung zugunsten Ihres Arbeitnehmers ab.
Ansonsten können Sie auch den Weg über die Unterstützungskassen, Pensionskassen oder Pensionsfonds gehen.
Was bietet die betriebliche Altersvorsorge dem Unternehmen?
Die Zuwendungen werden also „Entgeltumwandlung“ direkt vom Bruttogehalt abgezogen, so sparen sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter an den Sozialabgaben und Steuern. Ihre Zuschüsse können Sie zudem als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Je nach Durchführungsweg können die Rücklagen für die späteren Geldleistungen Ihre Liquidität aufbessern.
Unterstützen Sie Ihre Belegschaft aktiv bei der Altersvorsorge, sehen (potentielle) Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen einen sozial engagierten, verantwortungsbewussten Arbeitgeber. Ihre wertvollen Mitarbeiter fühlen sich enger mit ihrem Betrieb verbunden. Und auf dem Arbeitsmarkt kann das der ausschlaggebende Punkt sein, sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden.
Aufgepasst
Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Entgeltumwandlung. Nicht immer ist der einfachste Weg der profitabelste. Vergleichen lohnt sich!