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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eine Schneelawine, die plötzlich vom Dach Ihres vermieteten Hauses abgeht, kann ein darunter parkendes Auto beschädigen oder Fußgänger schwer verletzen. Ein Blechschaden ist schnell ersetzt, aber falls der Fußgänger beispielsweise bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen davonträgt, kann der finanzielle Schaden schnell in die Millionen gehen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung springt im Schadensfall für Sie als Haftenden ein.
An wen richtet sich die Versicherung?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richtet sich an Besitzer von Mietobjekten, Eigentümergemeinschaften sowie Besitzer von unbebauten Grundstücken. Denn erleidet ein Dritter Schaden durch Ihre Immobilie, haften Sie als Besitzer persönlich. Die private Haftpflichtversicherung würde nur bei selbst bewohnten Gebäuden einspringen.
Welche Schäden sind versichert und was leistet die Versicherung?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie umfassend. So zahlt die Versicherung sowohl für Sachschäden als auch bei Personenschäden. Sogar Vermögensschäden wie entgangener Lohn bei längerer Krankheit sind eingeschlossen.
Optional kann man auch Risiken versichern, die bei Bauarbeiten wie Modernisierung oder Sanierung entstehen.
Sie sind der Meinung, dass Sie keine Schuld tragen an einem bestimmten Schaden? Auch dann springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein und wehrt die Forderung ggfs. für Sie ab.
Übrigens ist auch ihr Hausmeister versichert.
Tipp
Vermieter können Sie die Kosten für die Versicherung über die Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter weitergeben.
Wer in seinem eigenen Haus wohnt, ist über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt auch, falls der Eigenheimbesitzer einzelne Zimmer vermietet oder das Zuhause ab und an als Ferienhaus anbietet. Wer noch dabei ist zu bauen, ist über die Bauherrenhaftpflicht abgesichert.