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Rechtsschutzversicherung
Auf dem Weg zum Wocheneinkauf nimmt Ihnen ein anderer Autofahrer die Vorfahrt. Zum Glück nur Blechschaden, aber der Unfallgegner verweigert die Übernahme der Reparaturkosten. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung übersteigen schon die Anwaltskosten den Streitwert. In vielen Fällen verzichten die Geschädigten auf den Gang zum Anwalt und bleiben so auf Ihren Kosten sitzen. Ihre Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie finanziell, damit Sie vor Gericht Ihr gutes Recht durchsetzen können.
Welche Bereiche deckt die Rechtsschutzversicherung ab?
Die Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen werden in der Regel in folgende Bereiche gegliedert:
- Privatrechtsschutz für Streitfälle mit Behörden, Verkäufern, anderen Privatpersonen usw.
Ordnungswidrigkeiten, Sozialrecht, Schadensersatz, Standesrecht, Sachenrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Disziplinarrecht, Steuerrecht, Opferrecht, Strafrecht abgeschlossen werden. - Berufsrechtsschutz: für Streitfälle von nichtselbstständigen Arbeitnehmern mit dem Arbeitgeber
- Rechtsschutz für Mieter und Vermieter
- Verkehrsrechtsschutz für Streitfälle als Straßenverkehrsteilnehmer (auch als Beifahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer, etc.)
Wer sollte eine Rechtschutzversicherung abschließen?
Personen, die in Ihrem Alltag oft potentiellen Streitigkeiten oder Risiken gegenüberstehen, sollten den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen. Fahren Sie oft lange Strecken mit Ihrem PKW, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll. Sind Sie privater Vermieter, kann ein Rechtsschutz für Mieter und Vermieter Sie im Ernstfall vor hohen Kosten bewahren.
Im Normalfall ist ein Kombipaket aus Privat-, Wohn- und Berufs-Rechtsschutzversicherung die beste Wahl. Dabei sollte unbedingt die persönliche Situation beachtet werden: Senioren benötigen beispielweise einen anderen Rechtsschutz als Familien.
Welche Leistung bietet eine Rechtschutzversicherung?
Im Allgemeinen zahlt die Rechtsschutzversicherung nach einer Deckungszusage die Kosten für Gericht, Anwalt, Sachverständige, Zeugen und ggfs. Prozessgegner.
Zusätzlich können auch Ausgaben für telefonische Beratungen bei einfachen Anfragen oder Mediation (zur außergerichtlichen Einigung) übernommen werden.