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Kunstversicherung
Ihre Geschäftsinhaltsversicherung greift bei Schäden an sogenannten beweglichen Gegenständen in Ihren Geschäftsräumen. Kunstwerke oder bestimmt Wertgegenstände können davon allerdings ausgeschlossen sein. Oftmals würde die maximale Deckungssumme auch gar nicht ausreichen. Eine Kunstversicherung kann im Schadensfall für die teils enormen finanziellen Verluste aufkommen – und manchmal sogar bei der Aufklärung von Diebstählen behilflich sein.
Wer kann eine Kunstversicherung abschließen?
Eine Kunstversicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist sie auf jeden Fall für Galeristen, Aussteller und Museen, aber auch für Händler und die Künstler selbst.
Was kann man über die Kunstversicherung schützen?
Gegenstände, die üblicherweise über eine Kunstversicherung ...... werden können sind Gemälde, wertvolle Fotos, Skulpturen, Schmuck und ganze Kunstsammlungen.
Welche Schäden deckt die Kunstversicherung ab?
Je Tarif kann Ihre Kunstversicherung unter anderem folgende Risiken versichern:
- Diebstahl, Raub, Verlust
- Schäden beim Transport
- Schäden bei Ausstellung, Vandalismus
- Fehlerhafte Behandlung bei der Restauration
- Feuer, Leitungswasser
- Naturereignisse
Die Kunstversicherung schützt die Gegenstände sowohl am üblichen Standort, sondern auch bei Ausstellungen, auf dem Transportweg oder beim Restaurateur.
Was leistet die Kunstversicherung?
Als Sachversicherung leistet die Kunstversicherung finanziellen Ersatz für die betroffenen Werke.
Gute Versicherer tragen die Kunstwerke bei einem Diebstahl im Art Loss Register (ALR) ein. Wird ein Objekt auf dem Kunstmarkt zum Verkauf angeboten, wird mit Hilfe dieser internationalen Datenbank untersucht, ob es als gestohlen gemeldet wurde. Die Chancen, das Kunstwerk so wieder zu finden, stehen relativ gut.
Daneben bewertet der Versicherer die Kunstwerke und kann Sie bei der sicheren Aufbewahrung unterstützen, so dass Schadensfälle von vornherein möglichst vermieden werden.