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Betriebliche Altersversorgung
„Die Rente ist sicher!“ ... diese Aussage lassen wir hier besser unkommentiert. Fakt ist, um später nicht von Altersarmut bedroht zu sein, müssen Arbeitnehmer vorsorgen. Wie praktisch, wenn der Arbeitgeber mitzieht und Sie finanziell unterstützt.
Betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Altersvorsorge?
Spart der Chef selbst Vermögen an, um seinem Mitarbeiter später eine Rente auszuzahlen, spricht man von betrieblicher Altersversorgung.
Zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine Rentenversicherung o.ä., spricht man von betrieblicher Altersvorsorge.
Verwirrend: beides wird üblicherweise mit bAV abgekürzt.
Wann lohnt sich die bAV?
Allgemein kann man sagen: beteiligt sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der Rente, kann sich dies für den Arbeitnehmer lohnen.
Im besten Fall baut der Arbeitgeber im Rahmen einer freiwilligen betrieblichen Altersversorgung ein finanzielles Polster auf. Geht der Arbeitnehmer in Rente, erhält dieser einen monatlichen Betrag zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Bietet der Chef dies nicht an, kann der Angestellte selbst tätig werden und einen Anteil seines Bruttogehaltes in eine Lebensversicherung o.ä. einzahlen. Diese Entgeltumwandlung ist jedoch in der Regel nur sinnvoll, wenn der Arbeitgeber wenigstens den Beitrag zuzahlt, den er an der Sozialversicherung spart.
Ansonsten bieten Riester-Rente oder bestimmte Geldanlagen bessere Konditionen.
Was leistet die bAV?
Bei Rentenantritt wird eine monatliche Zusatzrente ausgezahlt. Einige Versicherer bieten auch eine Einmalzahlung.
Tipp
Fragen kostet nichts! Reden Sie mit Ihrem Chef. Es hat durchaus auch Vorteile für den Arbeitgeber, wenn er Sie bei der Altersvorsorge unterstützt.