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Fuhrparkversicherung
Die Fuhrparkversicherung (Flottenversicherung) ist die das gewerbliche Pendant zur privaten KFZ-Versicherung – nur in größerem Ausmaß. Denn ab einer gewissen Anzahl an Fahrzeugen ist es für den Versicherer einfacher und somit für den Unternehmer günstiger, eine einzige Versicherung abzuschließen, die alle Firmenfahrzeuge umfasst.
Welche Leistungen umfasst die Fuhrparkversicherung?
Haftpflichtversicherung
Die Fahrzeughaftpflichtversicherung ist auch für gewerbliche Fahrzeugbesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Ansprüche Dritter bei Personen-, Sach- oder sonstigen Vermögensschäden ab. Zusätzlich kann sie unberechtigte Ansprüche vor Gericht und außergerichtlich abwehren.
Kaskoversicherung
Als optionale Sachversicherung ersetzt sie Sachschäden am versicherten Fahrzeug. Bei Teilkasko werden Schäden z.B. bei Diebstahl, Wildunfall oder Glasbruch ersetzt. Bei Vollkasko sind zusätzlich dazu Schäden durch fremd- oder eigenverschuldete Unfälle oder Vandalismus abgedeckt.
Insassenunfallversicherung
Ebenfalls optional ist die Erweiterung der Fahrzeugversicherung um die Insassenunfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Krankenhausaufenthalte und entschädigt bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Tod.
Tipp
Die Werkverkehrsversicherung bzw. Warentransportversicherung decken Schäden an transportierten Gegenständen.