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Oldtimerversicherung
Für Oldtimerfans haben ihre betagten Fahrzeuge natürlich hauptsächlich ideellen Wert – und sind damit unbezahlbar. Nicht selten ist aber auch der tatsächliche Wert nicht zu verachten. Im Schadensfall kann eine Oldtimerversicherung finanziell anspringen.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
- Autos, Lastkraftwagen, Motorräder, Wohnmobile, Traktoren, Feuerwehrfahrzeuge, usw.
- Mindestens 20-30 alt
- In gutem Originalzustand
- Mit geringer Jahresfahrleistung
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer noch ein weiteres Fahrzeug für den Alltagsgebrauch besitzt. Eine gewerbliche Nutzung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Häufig verlangen die Versicherer ein Wertgutachten.
Welche Leistungen umfasst die Oldtimer-Versicherung?
In der Regel besteht die Oldtimer-Versicherung aus Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist auch für Oldtimer-Besitzer gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Ansprüche Dritter bei Personen-, Sach- oder sonstigen Vermögensschäden ab. Zusätzlich kann sie unberechtigte Ansprüche vor Gericht und außergerichtlich abwehren.
Kaskoversicherung
Als optionale Sachversicherung ersetzt sie Sachschäden am versicherten Fahrzeug. Bei Teilkasko werden Schäden z.B. bei Diebstahl, Wildunfall oder Glasbruch ersetzt. Bei Vollkasko sind zusätzlich dazu Schäden durch fremd- oder eigenverschuldete Unfälle oder Vandalismus abgedeckt.
Welche Vorteile bietet die Oldtimer-Versicherung?
Da Oldtimer-Besitzer in der Regel sehr vorsichtig fahren, sind die Haftpflichtbeiträge im Gegensatz zur normalen KFZ-Versicherung viel günstiger. Beim Kaskoschutz richten sich die Kosten nach Marktwert, Alter, Unterbringung, Fahrleistung usw.
Schadenfreiheitsrabatte, Regionalklassen oder ähnliches gibt es nicht.
Bleibt das Fahrzeug im Winter in der Garage, kann die Versicherung ruhend und damit kostenfrei weiterlaufen.
Tipp
Für jüngere Fahrzeuge gibt es auch Youngtimer-Versicherungen.